AGB´s Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma 12CHIPTUNING.DE nur unter den nachfolgenden
Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind. Andere
allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich
widersprochen bzw. ausgeschlossen. Entgegenstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte dem Verkäufer mit Privatpersonen,
als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.
1. Vertragsschluss
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dem
„Produkt 12CHIPTUNING.DE Leistungssteigerung“ einverstanden. Alle
Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die
in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot
gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich
ändern. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag
als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und
technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag ermächtigt die Firma 12CHIPTUNING.DE
Unteraufträge zu erteilen, sowie
eventuelle Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Firma 12CHIPTUNING.DE
ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Mit Abschluss des Vertrages wird ausdrücklich ein Dienstvertrag
geschlossen. Es wird der Dienst geschuldet und nicht das Ergebnis.
2. Versand/Verkauf
Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14
Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei
denn die Ware wurde ausgeliefert.
3. Lieferumfang
Der Verkäufer liefert einen programmierten Tuningsoftware oder andere
elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist
etwas anderes vereinbart.
Bei Tuningtools wird das Tool an der Tuningpartner versendet, der die
Installation übernimmt.
4. Freigabe von Tuning Tools (Masterwechsel)
Subvensionierte Geräte (mit kostenlosen Files oder anderen Aktionen) werden
gundsätzlich nicht frei gegeben. Gegen Zahlung einer festzulegenden Summe (mindestens 1200,- € Netto) kann
dies vereinbart werden sofern keine offenen Posten (Rechnungen) vorhanden sind.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der 12CHIPTUNING.DE .
Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den
übermittelten Kostenvoranschlägen/Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist,
entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und
kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen
und der mitgelieferten Programmierung sowie allen Artikeln und Dienstleistungen
bei dem Verkäufer. Ferner ist der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet,
den Auftragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten oder Einbaukosten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Gleiches gilt bei Installation der
Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch
nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter
gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei
Zahlungsverzug ist die 12CHIPTUNING.DE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass
insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Die 12CHIPTUNING.DE
ist berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszugeben. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu
führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die
Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der 12CHIPTUNING.DE ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt
sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines
Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für
Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt
gegen, Bar, EC-Karte Bar-Nachnahme (Versand) oder Vorauskasse sofern nicht
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder Skontierungen sind
ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der
Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn
zu leisten. Der Endverbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein
Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die 12CHIPTUNING.DE ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein oder es werden uns andere Umstände bekannt, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die 12CHIPTUNING.DE berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich
und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertrags-schluss
angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen
überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die
Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei
denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine
weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem
Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der
Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und
sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die
verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
7. Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die
Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine
Schadenersatzpauschale in Höhe von 50 % des Rechnungswertes ausschließlich
Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich
entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines
höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es
unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht
oder geringer entstanden ist.
8. Haftung
Die 12CHIPTUNING.DE haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der 12CHIPTUNING.DE für Transport- und Versendungsschäden wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die 12CHIPTUNING.DE nicht dafür, dass Schäden bei der Installation
entstehen. Die Tuning.Doc.de haftet nur dafür, dass der Tuning-Chip, die
Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen bei Absendung funktionstüchtig
ist. Den Beweis für Schäden des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer
elektronischer Bauteile vor der Absendung hat der Besteller zu führen. Dem
Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips, der
Tuningbox oder andere die Leistung erhöhende Maßnahmen zum Erlöschen der
allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen
Straßenverkehr benutzt werden darf. Die 12CHIPTUNING.DE übernimmt keine Haftung für Schäden, die im
öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip, die Tuningbox oder
andere elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurde. Soweit durch
Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der
Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine
Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher
Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann
seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem
TÜV anzuzeigen, seiner KFZ - Versicherung mitzuteilen und eine technische
Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das
veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen
Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen
ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch
die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Weiterhin übernimmt die 12CHIPTUNING.DE keine Haftung für eine Leistungssteigerung des
Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer
Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch von den weiteren Komponenten des
Motors abhängig ist. Ebenso haftet die 12CHIPTUNING.DE nicht für unmittelbare oder mittelbare
(Mangelfolgeschäden, weitergehende Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund des
Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen
können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder
aus deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit seitens der 12CHIPTUNING.DE nachzuweisen ist. Die Firma 12CHIPTUNING.DE haftet nicht für Schäden und Folgeschäden,
welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder
in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die
Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des
Einbaus auf die Richtigkeit der Software. Die 12CHIPTUNING.DE leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand
der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des EProms. Soweit
bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips, der Tuningbox die vom
ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt
die 12CHIPTUNING.DE ihrerseits die
vorgenannte Garantie nicht, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas
anderes vereinbart. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch
den Besteller setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip, die Tuningbox
fachgerecht einbaut bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der
Chip oder die Tuningbox zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der
Tuning-Chip, die Tuningbox darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und
Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die 12CHIPTUNING.DE übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der
Komponenten im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen
sich nur auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der
Herstellernorm und dem Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung sind
fahrzeugindividuell unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch
machbare Mehrleistung, aus dem TÜV-Teilegutachten (soweit vorhanden) ergibt.
Diese kann je Fahrzeug und Modell variieren und ist für den Vertrag als
verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine Leistungssteigerung
nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und nur durch zwei direkt aufeinander
folgende Prüfstands Messungen ermittelt werden kann. Prüfmethode: Dynamische
Leistungsmessung Umgebungstemperatur: 20° C
Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt
nicht zur Reklamation. Reklamationen im Bezug auf Leistungsdifferenzen können
nur 14 Tage nach Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem
solchen Fall einen Prüfstands Bericht vorzuzeigen, in dem hervor geht, wie viel
KW und NM bei Drehzahl das Fahrzeug vor der Leistungssteigerung hatte. Bei
Fehlern der Software bzw. der Funktion sind die Fehler zu beschreiben und dem
Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Nachbesserungsarbeiten finden immer in Weilheim bei der Firma 12CHIPTUNING.DE statt. Die Software oder gelieferte Hardware
ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder
Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht
gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer Einschränkung
der Mobilität werden von der Firma 12CHIPTUNING.DE nicht übernommen. Die Software darf nicht
kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert
werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum
Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Es ist nach dem heutigen Stand
der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form
miteinander funktionieren. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass
alle zum Lieferumfang gehörenden Bauteile im Fahrzeug verwendet werden können.
Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die
zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten
Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf,
stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch
Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in
der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Beide Parteien
sind bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung oder bei
Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils berechtigt, Minderung oder
Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig
ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der
Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die
gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile,
die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere
Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe.
Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der
Ölverbrauch muss nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten
entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber
liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns
kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die
auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren
ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf
Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur
anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt
werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder
bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei
ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in
unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit
unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt
ausgeführt werden. Außerdem müssen für die Anerkennung eines
Gewährleistungsfalls die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen
Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten die Vorschriften in der
Bedienungsanleitungen des Herstellers missachtet worden sein, ist eine
Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen,
wenn das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in
von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf
Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind
ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen. Sollte unsere
Software durch ein Softwareupdate (z.B. beim Werkstattaufenthalt) überschrieben
werden, so haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt bei 12CHIPTUNING.DE
bezogen werden. Durchführungsort ist
auch hierfür immer in Weilheim bei der Firma 12CHIPTUNING.DE . Der Kunde hat
die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu bezahlen. Für
Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder Kosten die Aufgrund des Ausfalls des
Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma 12CHIPTUNING.DE haftet nicht für Schäden und Folgeschäden,
welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder
in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die
Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.
10.
Hinweis bei Sonderangeboten
Während der Sonderaktionen können keinerlei Rabatte wie auch Gutscheine gewährt
bzw. verrechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis.
11.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
zum Fernabgabegesetz
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (Brief - E Mail) oder wenn ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der Ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Absatz 1, 2 und 4 BGB - Info V.
Sowie unserer Pflicht gemäß § 312 e Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB Info
V.
12.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
Rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: 12CHIPTUNING.DE Ackerstrasse 28 85247
Schwabhausen
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können sie die empfangene Leistung ganz oder
Teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie
uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft
möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Für die durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf Unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache den Betrag
von 40€ nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Andernfalls ist die Rücksendung für sie Kostenfrei.
Nicht Paket versende fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
für uns mit deren Empfang
13.
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der
Firmensitz des Verkäufers
14.
Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so
werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung
ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am
nächsten kommt.